Kinderwunsch Förderung in NRW

Kinderwunsch Förderantrag ab 30.8.2019 stellenPaare aus NRW können bei unerfülltem Kinderwunsch ab dem 30.8.2019 finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung erhalten.

Möglich macht dies ein Kabinettsbeschluss der Landesregierung NRW, der für diese Fördermaßnahme 3,7 Millionen Euro an Fördergeldern für 2019 vorsieht.

Auch für das kommende Jahr werden voraussichtlich Gelder für Paare mit Kinderwunsch bereitgestellt. Eventuell werden die Haushaltsmittel dann noch etwas erhöht.

Aktuell ist es so, dass seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 die Krankenkassen bei verheirateten Paaren unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Behandlungskosten übernehmen, die andere Hälfte müssen die Paare selbst tragen.

Antrag auf Förderung zur Kinderwunschbehandlung stellen

Ab Ende August 2019 können Anträge auf Förderung online eingereicht werden.

Das Land NRW übernimmt bei verheirateten Ehepaaren die Hälfte des Eigenanteils (nach Abzug der Kassenleistung), bis zu vier Behandlungsversuche nach einer Bewilligung. Voraussetzung ist, dass ein Paar seinen Hauptwohnsitz in NRW hat und auch in NRW behandelt wird.

Auch unverheirateten Paaren steht eine Förderung zu, wenn sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Ob die Voraussetzung für eine Förderung für nicht eheliche Gemeinschaften möglich ist, soll in einem Arztgespräch geklärt werden. Anders als bei verheirateten Paaren, erhalten diese eine Förderung von Bund und Land in Höhe von 25% des Eigenanteils innerhalb der ersten drei Versuche. Im vierten Versuch ist ein Zuschuss von 50% des Eigenanteils zu erwarten.

Welche Behandlungen werden durch das Ministerium gefördert?

Das Ministerium fördert Behandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Informieren Sie sich über unsere Behandlungsverfahren.

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

In der Regel 50% der Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für die ersten drei Versuche. Es ist sinnvoll bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen und zu prüfen, wie hoch der Anteil der möglichen Kostenübernahme ausfällt.

Die Bedingungen der privaten Krankenkassen sind sehr verschieden. Es ist ratsam bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen und Anteil der Kostenübernahme in Erfahrung zu bringen.

Worauf muss vor der Behandlung geachtet werden?

  • Es darf noch kein Behandlungsvertrag unterschrieben worden sein! Ein Behandlungsvertrag darf erst nach Förderzusage geschlossen werden.
  • Ärztliche Beratung vor Durchführung der Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt, die/der die Maßnahme nicht selbst durchführt.
  • Einholung der ärztlichen Bescheinigung zur Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahme sowie Erfolgsaussichten der Behandlung.
  • Der Behandlungsplan darf eingeholt werden (inklusive Kostenaufstellung der reproduktionsmedizinischen Einrichtung)
  • Einholung der Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Krankenversicherung oder weiterer Leistungsträger

Hier die Adresse für weitere Informationen des Landes NRW. 

https://www.mkffi.nrw/kinderwunschbehandlung

Der Förderantrag soll zum 30.8.2019 abrufbar sein.